Starkenburger-Echo vom 23. Februar 2017:
Kanonen auf Katzen?
TIERSCHUTZ Auf Antrag der Grünen wird es in Lorsch eine Verordnung zur Kastration geben
LORSCH. Mögen einige Stadtverordnete beim Blick auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Kommunalparlaments geschmunzelt haben, den Antrag der Grünen, eine „Katzenschutzverordnung“ für Lorsch einzuführen, gar für einen Fastnachtsscherz gehalten haben – Grünen-Fraktionsvize Matthias Schimpf machte bei seiner Antragsbegründung auf den ernsten Hintergrund aufmerksam: Die Population verwilderter Hauskatzen wächst.
Die Tierheime der Region hätten ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Vor allem verwilderte Katzen könnten kaum noch aufgenommen werden. Hinzu komme, dass die Tiere oft krank seien. Mit der Einführung einer Kastrationspflicht für im Freien lebende Katzen solle die unkontrollierte Vermehrung gebremst werden. Katzen sollten mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert werden, erklärte Schimpf. In Lorsch sollen damit zukünftig nur noch kastrierte und gechippte Katzen vor die Tür dürfen. Ausnahmen gibt es für den Katzennachwuchs unter fünf Monate sowie auf Antrag für Zuchttiere.
Schimpf wies auch auf die negativen Folgen einer Überpopulation von Katzen für Vögel und Reptilien hin. Katzen könnten auch Krankheiten auf andere Tiere übertragen. Um die Tiere zu schützen, eine stetig steigende unkontrollierte Vermehrung zu bremsen und die Tierheime zu entlasten, seien bereits mehrere hessische Kommunen dem Vorbild der Stadt Paderborn gefolgt, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. In Paderborn gilt eine solche seit 2008. Alleine durch die öffentliche Bekanntmachung sei die Katrationsrate dort um 40 Prozent gestiegen, erläuterte Schimpf, der in seiner Zeit als Kreisbeigeordneter auch Dezernent für das Veterinärwesen war.
Nur die Sozialdemokraten stellen die Sinnfrage
Auch in Lorsch wird es zukünftig eine „Katzenschutzverordnung“ geben. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Antrag mit den Stimmen von Grünen, CDU und PWL sowie einem Vertreter der FDP zu. Die Sozialdemokraten sahen noch viele ungeklärte Detailfragen und sprachen sich wie die Liberalen für eine weitere Beratung im Hauptausschuss aus. Für SPD-Fraktionssprecher Dirk Sander stellte sich die grundsätzliche Frage: „Haben wir in Lorsch überhaupt das Problem?“ Genüge es nicht, wenn sich die Stadt an Kampagnen von Tierschutzorganisationen beteilige?
Wird in Lorsch als erster Kommune im Kreis Bergstraße im sprichwörtlichen Sinne zukünftig mit Kanonen auf Katzen geschossen? Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sieht das nicht so. Sie folgte der Argumentation von Schimpf, dass die „Katzenschutzverordnung“ zunächst einen Appellcharakter habe. Auch er wisse um die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Kontrolle. Es sei auch nicht beabsichtigt, Mitarbeiter des Lorscher Ordnungsamts mit dem Kescher durch die Straßen zu schicken, um streunende Katzen einzufangen, sagte Schimpf.
Auch PWL-Fraktionssprecher Rudi Häusler, wie Schimpf selbst Katzenhalter, wies auf mögliche Probleme in der Praxis hin. Letztlich überwogen für ihn die Vorteile einer solchen Regelung, die es auch ermögliche, entlaufene Katzen schneller zu identifizieren und sie ihrem Besitzer zurückzugeben. Dieser Einschätzung schloss sich auch Olaf Jünge (CDU) an.
Die Katzenschutzverordnung beruht auf einer Mustersatzung des hessischen Städte- und Gemeindebunds. Sie regelt eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Geregelt wird auch die Frage, wer Halter einer Katze ist. Dazu genügt bereits, freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung zu stellen.
Die Satzung enthält auch Bußgeldvorschriften. Bei wiederholten Verstößen kann eine Geldbuße bis zu 5000 Euro erhoben werden.
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